AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/96938dbc-3de4-4af0-99c2-d7c94657a76d/

Effektive Vermarktung von Stellenangeboten der AOK Nordost zur Gewinnung qualifizierter Bewerbenden

Notice-ID: 96938dbc-3de4-4af0-99c2-d7c94657a76d · Procedure-ID: 67ed7166-0065-4d5f-82a7-82009f2f614c

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse KdöR, Potsdam
Veröffentlicht
08.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistungserbringung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der effektiven Vermarktung von Stellenangeboten der Auftraggeberin. Über eine Laufzeit von vier Jahren wird ein strategisch und kreativ agierender Auftragnehmer gesucht, der die Auftraggeberin im Bereich Personalmarketing für die unter Ziff. 1.3 der Leistungsbeschreibung genannten Zielgruppen unterstützt. Die Leistung umfasst dabei Aufgaben im Bereich der Analyse, Planung und Umsetzung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Jobportalen sowie zugehörige Werbemaßnahmen. Die Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen erfordern dabei Kompetenzen auf dem Gebiet zeitgemäßer crossmedialer Kommunikation.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).