AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/96c2be75-6de3-462e-bbb9-fd41cd7980c0/

Neubau Schaltwerk Seligenstadt mit 110-kV-Anlage in Freilufttechnik und Gebäude

Notice-ID: 96c2be75-6de3-462e-bbb9-fd41cd7980c0 · Procedure-ID: 9a7dabb9-12d2-4e66-a7ea-1169f45ff178

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH, Offenbach a. M.
Veröffentlicht
26.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31214000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
9.669.025 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH, GHO (auch AG genannt) beabsichtigt im Auftrag der Energienetze Offenbach GmbH das 110-kV-Schaltwerk "Seligenstadt" in der Verlängerung der Friedrich-Ebert-Straße in 63500 Seligenstadt neu zu bauen. Das neue Schaltwerk soll aus einer 110-kV-Freiluftschaltanlage mit Doppelsammelschiene, sechs Schaltfeldern und einer kombinierten Quer- und Längskupplung bestehen. Darüber hinaus ist die komplette Infrastruktur des neuen Standorts inkl. neuem Betriebsgebäude zu errichten.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).