AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/96db1137-0ffd-4220-a24d-b0b54d7fdb5c) · Abgerufen am 18.09.2026 10:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/96db1137-0ffd-4220-a24d-b0b54d7fdb5c/

Krankenhaus Brilon; Neubau zur Erweiterung der notwendigen Kapazitäten der Kardiologie, der Intensivmedizin, der komplexen Gastroenterologie, des OP-Bereiches und des Aufwachraumes

Notice-ID: 96db1137-0ffd-4220-a24d-b0b54d7fdb5c · Procedure-ID: e0c26f5a-c64c-4217-a45a-88bbd8e3ea75

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Brilon im Auftrag des städt. Krankenhauses Maria Hilf gGmbH Brilon, Brilon
Veröffentlicht
10.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.181.670 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau zur Erweiterung der notwendigen Kapazitäten der Kardiologie, der Intensivmedizin, der komplexen Gastroenterologie, des OP-Bereiches und des Aufwachraumes 1. Architektenleistungen (Los 1) 2. Lüftung, Heizung, Sanitär (Los 2) 3. Elektro (Los 3) 4. Tragwerksplanung (Los 4)

Lose

4 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
GET Ingenieurgesellschaft für Energietechnik mbH · Kleinmann Engineering GmbH · Mayer-Vorfelder und Dinkelacker · weicken architekten
Vertragsabschluss
03.08.2026
Angebotsspanne
1.507.154 – 1.837.146 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).