AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/970f7c76-18ef-416a-91e2-b4082b912baf) · Abgerufen am 03.11.2026 05:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/970f7c76-18ef-416a-91e2-b4082b912baf/

Rahmenvereinbarung über verschiedene Agenturleistungen

Notice-ID: 970f7c76-18ef-416a-91e2-b4082b912baf · Procedure-ID: bdd01841-e8f3-4bc8-8f08-bd22007e806d

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Stammdaten

Auftraggeber
Audi BKK, Ingolstadt
Veröffentlicht
25.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung verschiedener Agenturleistungen für eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Möglichkeit zweimal um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die anzubietenden und auszuführenden Leistungen sind in fünf Lose aufgeteilt: Los 1: Social Media Los 2: Performance Marketing Los 3: Leadagentur Werbung Los 4: Website inklusive Online-Magazin, E-Mail-Marketing Los 5: Kundenmagazin

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
move elevator GmbH · Syzygy Performance Marketing GmbH
Vertragsabschluss
16.06.2025
Zuschlagsentscheidung
05.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).