AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RFB, Los 3: Schiffsentlader, Projekt Reuter Future Biomass
Stammdaten
- Auftraggeber
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45251100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines neuen Schiffsentladers, welches als Los 3 des übergeordneten Projektes "Reuter Future Biomass Projekt" zu verstehen ist. In diesem Rahmen ist der Neubau des Schiffsentladers 1 (Hydraulische Kran) inklusive eines Trichters beabsichtigt. Das umzuschlagende Material umfasst gemäß Planung Kurzumtriebsplantagenholz (KUP), Landschaftspflegematerial (LPM), Altholz A1 – A4. Außerdem sind als zu erbringende Leistungen ebenfalls die Installation einer neuen Förderbandanlage sowie Staubminderungsmaßnahmen vorgesehen. Nachfolgende technischen Spezifikationen sind unter Vorbehalt geplant, da Änderungen möglich sind: - (Hydraulische Kran) inklusive eines Trichters, der den Brennstoff aufnehmen und vergleichmäßigen kann - Installation einer neuen Förderbandanlage - Anschlussleistung 400 VAC - Aufbau auf Bestandsschienen: Spurmaß 7,95 m - Durchschnittliche Entladeleistung 480 m³/h, max. Entladeleistung: 750 m³/h - Staubminderungsmaßnahme beim Abwurf über Bedüsungssystem (z.B. Bedüsung mit Wasser) - Hydraulischer Schnellwechsel des Greifers soll möglich sein (Wechsel von Vielschalengreifer auf Zweischalengreifer) - Ein Trichter soll die Maximalmenge aufnehmen können, und über ein Plattenband oder ähnliche Vergleichmäßigungsmaßnahme den Brennstoff kontinuierlich auf das Kaiband geben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 02.04.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.