AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/811a00e5-7481-4130-801f-1960780b7c51) · Abgerufen am 17.10.2026 01:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97434c58-21d5-4e9d-883e-5c34bc5c5e55/

BIM-Planung Sanierung EG Schwerte (Ruhr) Bf (Objektplanung, TWP, TA, Bauphysik)

Notice-ID: 97434c58-21d5-4e9d-883e-5c34bc5c5e55 · Procedure-ID: e8e39050-ca53-4a61-8f2f-de9406c70b45

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
18.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Förderprogramms „schöner Ankommen in NRW“ zur städtebaulichen Aufwertung von Empfangsgebäuden der DB InfraGO AG soll das Empfangsgebäude des Bahnhofs Schwerte saniert und teilweise umgebaut werden. Das Empfangsgebäude Schwerte ist aufgrund des langen Leerstands vieler Räume, des veralteten Grundrisses sowie vieler Bauteile mit starken Alterserscheinungen wie z.B. die Dacheindeckung umfassend sanierungsbedürftig.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2026
Ende
20.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).