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Stadt Rothenburg ob der Tauber · Rothenburg ob der Tauber · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: René Weber Fliesenhaus GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 630.029,50 EUR.
- Die Ausführung hat gemäß ATV DIN 18352 zu erfolgen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen der Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber werden Fliesenarbeiten gem. ATV DIN 18352 ausgeschrieben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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aufsteigendPreis
Der Bieter mit den niedrigsten Angebot hat den Zuschlag erhalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
.1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). 4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 137 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 53.120 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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