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Leistungen zur Oberbauinstandsetzung in Gleisen/Weichen der DB InfraGO AG - 3. Vergabewelle
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Angebote bis 23.11.2026, 09:00 Uhr (noch 105 Tage)
Beschreibung
Oberbauinstandsetzung in Gleisen der DB InfraGO AG - Fachlos 1 Kleine Instandsetzung Gleise und Weichen, Fachlos 3 BÜ-Arbeiten, Fachlos 4 Schweiß- und Schleifarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung umfasst Oberbauinstandsetzung in Gleisen und Weichen der DB InfraGO AG.
- Aufteilung in Fachlose: Kleine Instandsetzung Gleise und Weichen, Bü-Arbeiten, Schweiß- und Schleifarbeiten.
- Erforderlich sind Nachweise über Fachkunde und Erfahrung in vergleichbaren Gleisbauprojekten.
- Die Arbeiten werden bundesweit ausgeführt.
Die Ausschreibung betrifft Oberbauinstandsetzungsarbeiten in Gleisen und Weichen der DB InfraGO AG, aufgeteilt in mehrere Fachlose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für Oberbauinstandsetzungsleistungen der DB InfraGO AG ab dem Geschäftsjahr 2028. Ausgeschrieben werden die Fachlose „Kleine Oberbauinstandsetzung“, „Kleine Instandsetzung Bahnübergänge“ sowie „Schweißtechnische Arbeiten“. Die Leistungen werden aus Gründen der Mittelstandsfreundlichkeit auf insgesamt 132 Vergabelose auf Netzebene aufgeteilt. Die Vergabelose werden insgesamt auf 6 zeitgleich veröffentlichte Ausschreibungswellen verteilt. Dabei werden 2 Ausschreibungen (SIMAP #41478 Vergabelos 6.11.1 Freiburg 1 und SIMAP #41508 Vergabelos 6.12.1 Freiburg 2 auf schweizer Gebiet) auf der Plattform Simap veröffentlicht und die Angebote für diese Vergabelose müssen entsprechend dort eingereicht werden. Die Angebotsfristen enden zeitlich gestaffelt. Ziel ist es, insbesondere mittelständischen Unternehmen eine bessere Kapazitäts- und Angebotsplanung zu ermöglichen. Jedes Vergabelos wird durch mehrere Auftragnehmer besetzt. Grundlage hierfür ist das vom Auftraggeber definierte Kapazitätsmodell der sogenannten „Bauspitzen“. Jeder Bieter hat im Angebot verbindlich anzugeben, wie viele Bauspitzen er im jeweiligen Vergabelos gleichzeitig bereitstellen kann. Die Angabe der Bauspitzen ist ein zwingender Bestandteil des Angebots. Angebote ohne entsprechende Angabe werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber schließt je Vergabelos so viele leistungsverpflichtende Rahmenverträge mit Mindestvergütung ab, bis der definierte Bedarf an Bauspitzen vollständig gedeckt ist. Darüber hinaus werden, soweit ausreichend geeignete Angebote vorliegen, bis zu zwei weitere Bieter als Rückfallebene in Form von Machbarkeitsverträgen ohne Mindestvergütung und ohne Leistungspflicht gebunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis (Gewichtung 100 %). Grundlage der Wertung ist das jeweilige Leistungsverzeichnis mit den vorgegebenen Wertungsmengen. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit den vorgegebenen Mengen unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Die tatsächlichen Abrufmengen können von den Wertungsmengen abweichen; aus den angegebenen Mengen entsteht kein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung. Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung richtet sich nach der wirtschaftlichen Rangfolge der Angebote. Beginnend mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot werden Zuschläge so lange erteilt, bis der durch den Auftraggeber festgelegte Bedarf an Bauspitzen im jeweiligen Vergabelos vollständig erreicht ist. Für leistungsverpflichtende Rahmenverträge wird eine Mindestvergütung vereinbart. Die Verteilung der Mindestvergütung erfolgt anhand der Anzahl der bezuschlagten Bauspitzen sowie der jeweiligen Angebotspreise nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Ausschreibungen basieren bundesweit auf einheitlichen Vertrags- und Vergabeunterlagen. Unterschiede bestehen im Wesentlichen in den jeweiligen Mengengerüsten der Vergabelose. Fragen sind ausschließlich über die jeweiligen Frage-/Antwortforen der Vergabeplattform einzureichen. Verfahrensübergreifend relevante Fragen werden in allen Angebotswellen veröffentlicht, um Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Preisnachlässe sind zulässig, müssen jedoch im Angebot ausgewiesen werden und werden im Zuschlagsfall auf sämtliche Einheitspreise des jeweiligen Vergabeloses angewendet. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Deutschen Bahn. Jedem Angebot sind die geforderten Nachweise sowie die Angaben zu den angebotenen Bauspitzen beizufügen Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen sie bitte der Anlage 0.0.0-Infoschreiben zur OBIS2028 Ausschreibung und 0.3.1-Anlage zu den Bewerbungsbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
-
Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4b467e5d-926a-40af-8a31-6fdce9416fd6/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.908 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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