AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gewerbliche Schulen Donaueschingen, Brandschutztechnische und energetische Sanierung Gebäude B, Erd- und Abdichtungsarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen-Schwenningen
- Veröffentlicht
- 29.11.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45320000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Schulcampus der Gewerblichen Schulen Donaueschingen besteht aus drei Gebäudeteilen. Gebäude B, erbaut 1980/81, weist altersbedingte Mängel auf. Die Stahlbetonkonstruktion mit vorgehängten Sichtbetonelementen und veralteter Dämmung entspricht nicht mehr heutigen Standards. Das Hauptdach des Theoriegebäudes ist ein Flachdach mit Lichtkuppeln und PV-Anlage, die erneuert wird. Die Werkstattbereiche haben Sheddächer, die durch Wasserschäden beeinträchtigt sind. Diese werden durch ein Flachdach mit PV-Anlage und Oberlichtern ersetzt. Die Außenhülle wurde bisher nicht umfassend saniert und entspricht nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen. Die Sichtbeton-Vorhangfassade soll durch eine moderne Holzfassade ersetzt werden. Im Innenbereich konzentriert sich die Sanierung auf Schadstoff- und Brandschutz sowie die Erneuerung der Elektrotechnik, einschließlich EDV-Verkabelung, LED-Beleuchtung und KNX-Steuerung. Leistungsumfang: -Liefern von Sanitärcontainer inkl. Vorhalten -Verkehrssicherung d. Baustelle inkl. Vorhalten -Erd- u. Rückbauarbeiten -Abdichtungsarbeiten sowie Dämmarbeiten im Erdbereich -Versorgungsnetze im Bereich Regenwasser u. Sonstige Leitungen -Umgebung wiederherstellen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.01.2026
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.