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Wiederherstellung des Grennigloher Wegs in Altena - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Stadt Altena (Westf.) · Altena · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Los 1 VergebenWiederherstellung des Grennigloher Wegs in Altena - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke🏆 Seecon Ingenieure GmbH · Leipzig
- Seecon Ingenieure GmbH · Leipzig
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Bei den vorliegenden Leistungen handelt es sich um Planungsleistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“, im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena. Der Grennigloher Weg selbst befindet sich im städtischen Besitz und grenzt im Norden an das Landschaftsschutzgebiet („LSG“) „Märkischer Kreis“, im Osten an den Brachtenbecker Weg, im Süden an Privateigentum und nach Westen an die Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sowie ebenfalls das LSG an. Eine detaillierte Objektbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwässern entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitunge
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis/ Honorar 30 %Preis
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Persönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre) 15 %Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers
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Ideenkonzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz der Bauoberleitung/örtlichen Bauüberwachung bezüglich der Terminplanung inkl. Berücksichtigung der Beteiligung Dritter 15 %Qualität
Ideenskizze "Sicherstellung der Vor-Ort Präsenz"
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Persönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre) 8 %Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretend verantwortlichen Planers
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- 23.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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