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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister bzw. nach § 2 Berliner Architekten- und
Baukammergesetz (ABKG) oder die Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Berufsbefähigung / Anerkennung der Qualifikation) sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird entsprechend Pkt. 4.1.2 des Bieterbogens.
b) Nachweis der Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Baukammer Berlin oder einer entsprechenden Kammer
c) Nachweis der Berechtigung der Erstellung des Stand sicherheitsnachweises gemäß § 67 BauOBln durch Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Baukammer Berlin oder einer entsprechenden Kammer
d) Nachweis der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung
(soweit zutreffend; siehe Bieterbogen Pkt. 4.1.1);
e) Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bietergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung (Formblatt IV 128.F ) des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, sowie Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer solchen Gemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Bieterbogen Vorspann + Pkt. 1.1.2, 1.1.3);
Hinweis EEE:
Es steht dem Bieter frei, die geforderten Angaben mit Hilfe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu machen, soweit diese durch die EEE erfasst sind. Hierzu ist aber jeweils in der EEE eine detaillierte Angabe zu den einzelnen Themen erforderlich; wird lediglich eine Angabe im „Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien“ gemacht, reicht dies nicht aus zur Erfüllung der geforderten detaillierten Angaben und Erklärungen.