AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/97be4ed2-2b04-4c92-9fb6-7c1a1e9f4c6b) · Abgerufen am 17.10.2026 15:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97be4ed2-2b04-4c92-9fb6-7c1a1e9f4c6b/

Brandschutztechnische Sanierung der Grundschule in Heßheim - Fliesenarbeiten

Notice-ID: 97be4ed2-2b04-4c92-9fb6-7c1a1e9f4c6b · Procedure-ID: 7546defa-f845-4bfe-9994-3df7b0b6de0d

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Lambsheim- Heßheim, Lambsheim
Veröffentlicht
20.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
14.998 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauvorhaben "Brandschutztechnische Sanierung der Grundschule in Heßheim" Bauabschnitt Nr 1 ca 32 qm Bauabschnitt Nr 2 ca 41 qm Die Sanierung der Grundschule sowie die Bodenbelagsarbeiten erfolgen in 2 zeitlich versetzten Bauabschnitten. Zeitrahmen ist dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen. Die Zugehörigkeit der Bauabschnitte (BA1 und BA2) ist dem Plan als auch der Ausführungsbeschreibung zu entnehmen. Die Aufwendung für das Ausführen in 2 zeitversätzten Bauabschnitten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.04.2026
Ende
25.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Fliesen Mauz GmbH
Vertragsabschluss
16.03.2026
Zuschlagsentscheidung
24.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).