AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 16:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97c41dff-826c-4ce8-9afb-722b8ec271da/

DFG GG bestehend aus 2-Photonenmikroskop mit holographischem Stimulationsmodul, 2 Laserquellen für 2-Photonen Bildgebung und Laserquelle für holographische optogenetische Stimulation

Notice-ID: 97c41dff-826c-4ce8-9afb-722b8ec271da · Procedure-ID: 4be13934-6b55-4659-b77d-e0332776ecf8

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Stammdaten

Auftraggeber
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Kaiserslautern
Veröffentlicht
05.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38515200 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
716.860 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kauf eines Forschungsgroßgerätes bestehend aus drei Anlagenteilen: 1. 2-Photonen-Mikroskop mit Modul für holographische optogenetische Stimulation (einschließlich optischer Komponenten, Scanmodul, Fernfokussierung, Detektoren und Spatial-Light-Modulator) 2. Zwei Laserquellen für 2-Photonen Bildgebung mit verschiedenen Wellenlängen 3. Laserquelle für holographische optogenetische Stimulation jeweils inkl. Lieferung, Installation, Einweisung

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Bruker France SAS · Coherent Europe B.V. · Toptica Photonics SE
Vertragsabschluss
17.12.2025
Angebotsspanne
524.950 – 524.950 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).