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2025-0688: Vorsortierung von Gewerbeabfällen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Los 1 Vergeben2025-0688: Vorsortierung von Gewerbeabfällen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRRahmen 546.840 €🏆 Schmidt Umweltservice GmbH · Duisburg
- Schmidt Umweltservice GmbH · Duisburg
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schmidt Umweltservice GmbH. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen. Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorbehandlungsanlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen. Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen. Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Freitag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) für die AG zu berücksichtigen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preislicher Aspekt 55 Pkt.Preis
Das Wertungskriterium "Preislicher Aspekt" betrifft den Angebotspreis für die Dauer der Beauftragung und wird insgesamt mit 55 % (= max. 550 Punkte) gewichtet. Beim Kriterium "Preislicher Aspekt" wird zudem nochmals zwischen der Haupt- und der optionalen Leistung (Verlängerungsoption) unterschieden (80/20 % bzw. 440 / 110 Punkte). Bei dem Kriterium "Preislicher Aspekt" wird der zu zahlende Bruttopreis (Angebotspreis) für die Leistung der Verwertung/Aufbereitung als auch der ggf. eingeräumte Skontonachlass berücksichtigt. Der Skontosatz muss von der Bieterin in der Checkliste (Anlage 1) eingetragen werden. Erfolgt hier keine Eintragung gilt 3 % Skonto als angeboten (vgl. IX. 2 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR) Bezüglich der durchzuführenden Leistung erhält das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis (Bruttopreis für die Leistung abzgl. Skontonachlass) die maximale Punktzahl. Die höheren Angebote erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis vom geringsten Angebotspreis zum eigenen Angebotspreis. Der Angebotspreis eines jeden vorliegenden Angebotes wird jeweils zu dem niedrigsten Angebotspreis (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem der niedrigste Angebotspreis durch den Angebotspreis des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Preispunkten (440/110 Punkte) werden dann für jedes Angebot die Preispunkte ermittelt.
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Sortiertiefe 35 Pkt.Qualität
Neben dem Angebotspreis ist auch die Qualität der angebotenen Leistung bei der Bewertung der Angebote von Bedeutung. Diese Qualität ergibt sich aus der Sortiertiefe bzw. dem Wirkungsgrad der Vorbehandlungsanlage. Das Wertungskriterium "Sortiertiefe" wird insgesamt mit 35 % (= max. 350 Punkte) gewichtet. Je höher die Sortiertiefe der Anlage aufgrund der Aussortierung werthaltiger Fraktionen ist, desto geringer ist die Menge, welche der AG als Sortierreste zur Abholung bereitgestellt werden. Beträgt z.B. die technisch mögliche Sortiertiefe der Vorbehandlungsanlage für beide Abfallfraktionen (AVV 150106 und AVV 170904) jeweils 20 %, so ist für die angebotene Sortiertiefe ein Wert von 20 % anzugeben. Sind für die angelieferten Abfallfraktionen (AVV 150106 und AVV 170904) unterschiedliche technische Sortiertiefen in der Vorbehandlungsanlage vorhanden, so ist der Mittelwert der beiden Sortiertiefen, bezogen auf die seitens der AG angelieferte Gesamtmenge, anzugeben.
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Logistischer Aspekt 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Vorbehandlungsanlage / Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg der AG zzgl. der Luftlinienentfernung von der Vorbehandlungsanlage / Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Die Angebote mit der höheren Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle /Entfernung GMVA Niederrhein zur eigenen Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein. Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein durch die Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Umweltverträglichkeit" ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schmidt Umweltservice GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 546.840 €1 Veröffentlichung
- 06.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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