AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 17:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97ced8d4-d2c4-4117-8254-e5820709c1d4/

Bf. & Vst. Fangschleuse - Prüf- und Unterstützungsleistungen Vermessung

Notice-ID: 97ced8d4-d2c4-4117-8254-e5820709c1d4 · Procedure-ID: d8485be9-9403-4ce3-a2aa-370ffc001fea

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
06.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Vergabe umfasst die vermessungstechnischen Prüf- und Unterstützungsleistungen für die Projekte "Bahnhof Fangschleuse" und "Verkehrsstation Fangschleuse" im Rahmen der Ausführungsplanung und Bauausführung von Mitte 2024 bis vsl. Mitte 2027. Die Projekte umfassen insbesondere die Verschiebung der Verkehrsstation Fangschleuse und den Neubau in westlich verschobener Lage sowie den Ausbau des Bahnhofs durch die Errichtung von 5 Bahnhofsgleisen mit 740 m Nutzlänge, 2 Überholgleisen mit 740 m Nutzlänge, 2 Lokauszieh-, 2 Lokwartegleise mit ca. 18 km Gleisanlagen und Oberleitung, ca. 55 Weichen und dem Neubau eines ESTW-A.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.08.2024
Ende
31.07.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.08.2024
Zuschlagsentscheidung
25.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).