AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 14:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97cf2942-c4b8-4dcc-b5c6-2aec94bcfd0c/

WC-Service

Notice-ID: 97cf2942-c4b8-4dcc-b5c6-2aec94bcfd0c · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d460631160

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH, Bad Nenndorf
Veröffentlicht
04.02.2026
Frist (Submission)
06.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines qualifiziertem WC-Services (Reinigungsdienstes für Sanitäranlangen) auf dem Gelände der Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf. Die Veranstaltung findet vom 29. April bis 18. Oktober 2026 an insgesamt 173 Öffnungstagen statt. Über die 173 Veranstaltungstage werden insgesamt etwa 600.000 Besucher erwartet. Die Serviceleistung erstreckt sich über die gesamte tägliche Öffnungszeit der Veranstaltung. Die täglichen Kassenöffnungszeiten (Montag – Sonntag) sind von 10:00 bis 19:00 Uhr. Bei entsprechender Witterung kann Besuchern darüber hinaus gestattet werden, sich bis zum Sonnenuntergang auf dem Gelände aufzuhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.04.2026
Ende
18.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).