Offenes Verfahren Energie & Umwelt
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällmittel Natriumaluminatlösung

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 03.07.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)

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Beschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällmittel Natriumaluminatlösung

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällmittel Natriumaluminatlösung.
  • Das Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren.
  • Der Erfüllungsort für die Lieferung ist Pforzheim.
  • Die Ausschreibung richtet sich an Lieferanten von chemischen Produkten für Umweltanwendungen.

Es wird ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Fällmittel Natriumaluminatlösung ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Der genaue Auftragswert ist nicht spezifiziert, aber die Lieferung ist für den Raum Pforzheim bestimmt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällmittel Natriumaluminatlösung
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.

  • Eintragung Handelsregister

    aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)

  • Gesamtjahresumsatz

    aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    ⦁ Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Standard der angebotenen Fällmittel (EG-Verordnung Nr. 1907/2006 vom 01.06.2007) ⦁ Produktdatenblatt mit physikalisch-chemischen Daten (z. B. pH-Wert, Dichte, Viskosität (mPas bei +20°C und 0°C), sonst. chem. Inhaltsstoffe) ⦁ Wirksubstanzgehalt bezogen auf Al in kg Al je Tonne Produkt oder in mol/kg ⦁ Schwermetall- und Schadstoffgehalt der angebotenen Fällmittel ⦁ Konformitätserklärung zur Einhaltung der Schadstoffe gemäß DWA- Arbeitsblatt A202, 3.4 Tabelle 3 ⦁ Angaben zu Anzahl und Transportkapazität der vorhandenen Transportfahrzeuge

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    ⦁ Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Standard der angebotenen Fällmittel (EG-Verordnung Nr. 1907/2006 vom 01.06.2007) ⦁ Produktdatenblatt mit physikalisch-chemischen Daten (z. B. pH-Wert, Dichte, Viskosität (mPas bei +20°C und 0°C), sonst. chem. Inhaltsstoffe) ⦁ Wirksubstanzgehalt bezogen auf Al in kg Al je Tonne Produkt oder in mol/kg ⦁ Schwermetall- und Schadstoffgehalt der angebotenen Fällmittel ⦁ Konformitätserklärung zur Einhaltung der Schadstoffe gemäß DWA- Arbeitsblatt A202, 3.4 Tabelle 3 ⦁ Angaben zu Anzahl und Transportkapazität der vorhandenen Transportfahrzeuge

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 281.920 €
Median 1.200.000 €
Oberes Quartil 1.502.368 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim

Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
+49 7231390

Stammdaten
Angebotsfrist 03.07.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 02.06.2026
  2. Angebotsfrist 03.07.2026
  3. Wertung ca. 04.07.2026

Schätzungen basieren auf 54 vergleichbaren Vergaben in Energie & Umwelt. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer ESP 2026.03 003
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Pforzheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Code 24000000
Chemische Erzeugnisse (Was ist das?)
Erfüllungsort Pforzheim
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2027
Bindefrist (?) 28 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 21.915 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.106 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 11 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →