AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartungs- und weitere Dienstleistungen an Brandschutzklappen und Brandschutztellerventilen,-elementen und -deckenauslässen in 76131 Karlsruhe, Haid-und-Neu-Str. 9, Max-Rubner-Institut (VOEK 009-24)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 50000000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und weitere Dienstleistungen an Brandschutzklappen und Brandschutztellerventilen,-elementen und -deckenauslässen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung -Inspektion -Funktionsprüfung --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es werden Stundensätze für Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Wartung vereinbart. -Es wird eine Fahrtkostenpauschale für Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Wartung vereinbart. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -383 Brandschutzklappen -52 Brandschutztellerventile -2 BEK-Brandschutzelemente -2 Brandschutzdeckenauslässe --- Dem AN werden die im Preisblatt und in der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den allgemein anerkannten Regeln und den Stand der Technik. Die Beschreibung der Leistungen bzw. der durchzuführenden Arbeiten (z. B. Arbeitskarten, bzw. im Preisblatt zum Wartungsvertrag) sowie die Angaben in der Bestandsliste sind nur beispielhaft und nicht vollständig. Die tatsächlich oder eventuell zusätzlich notwendigen Arbeiten können davon abweichen und sind u. a. abhängig vom jeweiligen Zustand und Nutzungsdauer der Anlage. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag von 07:00 - 15:30 Uhr; Freitag von 07:00 - 14:30 Uhr). --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € je Wartung und Anlage sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert zum Nachweis vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN erst nach Zustimmung der AG mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert zum Nachweis vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen gem. genannter Staffelung durch. --- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag von 07:00 - 15:30 Uhr; Freitag von 07:00 - 14:30 Uhr). Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) usw. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor