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Elektrotechnik - Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler · Erkelenz · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 17.09.2026, 11:00 Uhr (noch 32 Tage)
Beschreibung
Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung des "Dokumentationszentrums Tagebau Garzweiler". Direkt am Tagebau gelegen soll es ein lebendiger Ort sein, an dem der landschaftliche und kulturelle Wandel durch den Tagebau mit einem Ausstellungsbereich für Anwohner und Besucher aufgearbeitet und erlebbar ist. Das Gebäude ist dabei ein Teil des rings um den Tagebau wachsenden "Blau-Grünen Bands Garzweiler". Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler beabsichtigt in Folge dessen, einen Auftrag für die Elektrotechnik für die Realisierung des zukünftigen Dokumentationszentrums Tagebau Garzweiler zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftrag für die Elektrotechnik zur Errichtung des Dokumentationszentrums Tagebau Garzweiler.
- Das Dokumentationszentrum ist Teil des Projekts 'Blau-Grünes Band Garzweiler'.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen (CPV 45311000).
- Der Auftraggeber ist der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit Sitz in Erkelenz.
Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten für das Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebot 100 %Preis
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien. Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und den günstigsten Preis anbietet, erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier TED EU noch 32 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.09.2026 Original-Veröffentlichung
- 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.342 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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