AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Kaiserstuhlbad in Ihringen, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Ihringen, Ihringen
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 297.799 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) ist die geplante Sanierung des Kaiserstuhlbades in Ihringen. Gemäß Machbarkeitsstudie Sacker Architekten aus Freiburg besteht das Hauptziel darin, das sehr beliebte, jedoch sanierungsbedürftige Freibad erhalten zu können und vor der endgültigen Schließung zu retten. Bei dem in den 1960er Jahre erbaute Freibad ist ein großer Sanierungsbedarf aufgelaufen, der sich im Wesentli-chen auf vier Themen eingrenzen lässt: - Das Mehrzweck- und das separate Kinderbecken müssen saniert und die Funktionsbereiche den aktuellen Richtlinien entsprechend neu strukturiert werden. - Die veraltete Badewassertechnik benötigt in weiten Teilen neue Anlagen, um weiterhin betrieben werden zu dürfen. - Die Eingangssituation soll für alle gleich und barrierefrei gestaltet werden. Auch die Sanitäranlagen und Umkleiden müssen technisch funktional und gestalterisch ansprechend neu errichtet werden. - Das Bestandsgebäude benötigt dringend eine Betonsanierung, um die zahlreichen Schadbilder (Risse, chemische Einwirkungen, geringe Betonüberdeckungen) Instand zu setzen und die Lebens-zeit des Gebäudes zu verlängern
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- AquaTechnik Freiburg · Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
- Vertragsabschluss
- 03.03.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 03.03.2025
- Angebotsspanne
- 297.799 – 299.888 €
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.