AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 21:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/97f9fa53-04fe-4f9c-b889-f3dcfa84df70/

Modernisierung Frankenbad Tauberbischofsheim- Sprunganlage

Notice-ID: 97f9fa53-04fe-4f9c-b889-f3dcfa84df70 · Procedure-ID: f26c2f82-3b63-45bc-b081-b0909bffcba6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Tauberbischofsheim , Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
04.10.2024
Frist (Submission)
12.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212212 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
99.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Gewerk Sprunganlage umfasst folgende Leistungen als Neuinstallation: Sprunganlage nach DIN EN 13451 - 5-m-Plattform mit Rundsäule und Plattform in feuerverzinkter Ausführung einschl. GFK-Belag sowie Geländer und Aufstiegsleiter aus Edelstahl - 3-m-Sprungbrettanlage mit Rundsäule und Plattform einschl. GFK-Belag in feuerverzinkter Ausführung sowie Geländer und Aufstiegsleiter aus Edelstahl, mit Glasfibersprungbrett, Walzenverstellvorrichtung und Sprungbrettendlager - 1-m-Sprungbrettanlage mit Rundsäule und Plattform in feuerverzinkter Ausführung sowie Geländer und Aufstiegsleiter aus Edelstahl, mit Glasfibersprungbrett, Walzenverstellvorrichtung und Sprungbrettendlager - Farbliche Beschichtung der Sprunganlage - Statische Berechnung

Vertragslaufzeit

Beginn
24.03.2025
Ende
25.04.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg , Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).