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Vergabeverfahren Molkerei 2026-2
MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt München · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMolkereiartikel konventionell🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Wasserburg am Inn
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Los 2 VergebenMolkereiartikel BIO🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Wasserburg am Inn
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Wasserburg am Inn
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Tägliche Lieferung von Molkereiprodukten für Küchen und Lebensmittellager der MÜNCHENSTIFT GmbH.
- Der Auftrag umfasst die Versorgung von derzeit neun Häusern mit ca. 3000 Bewohnern, wobei diese Zahlen variieren können.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Lieferungen im Lebensmittelbereich.
- Die genauen Spezifikationen der zu liefernden Produkte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Tägliche Lieferung von Molkereiprodukten wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschriebenen für den Bereich Lebensmittel-Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet München (derzeit neun Häuser, ca. 3000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich erheblich ändern und schwanken).
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (25 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Gegenstand der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind nur diejenigen Angebote, welche in die vierte Wertungsphase gelangt sind. Maßgeblich hierfür ist der Gesamtpreis für das jeweilige Los. Der Gesamtpreis je Los ist die Summe der Einzelpreise je Artikel, multipliziert mit den in der Spalte „Auftragsvolumen“ in Anlage 1 zum Vertrag angegebenen unverbindlichen Mengenschätzungen. Ggf. werden die Höchstpreise für bis zu 10% Artikel, bei denen Preisangaben fehlen, multipliziert mit den Mengenschätzungen hierfür, hinzugerechnet. Die Rückvergütungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Mengenschätzungen beruhen auf gegenwärtigen Daten und Prognosen, sind jedoch unverbindlich. Bei den Losen ohne Mengenschätzung (Mengenangabe „1“) erfolgt keine solche Gewichtung, da eine zuverlässige Prognose hier nicht möglich ist.
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Preis 100 Pkt.
Gegenstand der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind nur diejenigen Angebote, welche in die vierte Wertungsphase gelangt sind. Maßgeblich hierfür ist der Gesamtpreis für das jeweilige Los. Der Gesamtpreis je Los ist die Summe der Einzelpreise je Artikel, multipliziert mit den in der Spalte „Auftragsvolumen“ in Anlage 1 zum Vertrag angegebenen unverbindlichen Mengenschätzungen. Ggf. werden die Höchstpreise für bis zu 10% Artikel, bei denen Preisangaben fehlen, multipliziert mit den Mengenschätzungen hierfür, hinzugerechnet. Die Rückvergütungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Mengenschätzungen beruhen auf gegenwärtigen Daten und Prognosen, sind jedoch unverbindlich. Bei den Losen ohne Mengenschätzung (Mengenangabe „1“) erfolgt keine solche Gewichtung, da eine zuverlässige Prognose hier nicht möglich ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer EGV Lebensmittel für Großverbraucher AGZuschlagswert 485.531 €1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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