AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Anbau, Sanierung und Erweiterung der Grund- und Werkrealschule St. Johann

Notice-ID: 982c09ac-4a4a-4e2f-a285-27be0545ee06 · Procedure-ID: 1d0feaf4-4add-4ac5-ac11-218676a66a74

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde St. Johann, St. Johann
Veröffentlicht
18.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

===Umbau GWRS St. Johann – Bauabschnitt 2: Rückbau Lehrschwimmbecken und Schaffung Räume für Ganztagesbetreuung Grundschule=== Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Gemeinde St. Johann erwartet eine steigende Nachfrage nach Ganztagesbetreuungsplätzen durch den Rechtsanspruch. Zum einen wird die Quote der Schüler, die die Ganztagesbetreuung in Anspruch nehmen werden steigen. Zum anderen steigen aktuell jährlich die Schülerzahlen im Grundschulbereich. Aus der dauerhaften Zweizügigkeit im Primärbereich wird eine Dreizügigkeit. Derzeit ist die Betreuung für Grundschüler außerhalb des Unterrichtes im ehemaligen Werkraum (UG) im Altbau des Schulgebäudes und in einem von der Schule fußläufig zu erreichendem Gebäude untergebracht. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind eingeschränkt, sodass bereits heute in mehreren Schichten gegessen werden muss. Um den Ganztagesbetrieb zu gewährleisten muss die Gemeinde St. Johann bis zum Start des Rechtsanspruches seine Räumlichkeiten ausbauen. Bereits im Dezember 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schule und den zuständigen Fachbehörden ein Sanierungs- und Raumkonzept für die gesamte Grund- und Werkrealschule zu erarbeiten. Der ausgearbeitete Vorschlag vom 05.08.2020 ging dahingehend, dass in einem 1. BA ein Anbau für die Werkrealschule an das bestehende Gebäude (Bauteil D) erfolgen soll. In einem weiteren 2. Bauabschnitt war geplant, das vorhandene Lehrschwimmbecken aufzugeben und in Räume für den Ganztagesbetrieb und Schulsozialarbeit umzubauen. Zusätzlich soll langfristig eine Sanierung des Bauteils A als Bauabschnitt 3 erfolgen. Der geplante Anbau (BA 1) konnte aufgrund der gestiegenen Baupreise nicht realisiert werden. Aufbauend auf die Planung des Bauabschnittes 2 möchte die Gemeinde St. Johann den Bauteil C zum Ganztagesbereich umbauen und hat das Lehrschwimmbecken hierfür bereits stillgelegt. Durch die veränderte Ausgangslage und Rechtslage muss die ursprüngliche Planung angepasst werden. Im Hanggeschoss befindet sich zukünftig die Essenausgabe, der Sanitärbereich für den Ganztag, ein Büro für die Mitarbeitenden, 2 Betreuungsräume sowie ein Rückzugsort bzw. eine Ruhemöglichkeit für Grundschulkinder. Der Flurbereich soll hauptsächlich als Garderobe genutzt werden und verbindet das Hanggeschoss mit dem Bewegungsbereich im Erdgeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich ein weiterer Betreuungsraum. Das Gebäude der GWRS ist derzeit nicht barrierefrei. Der Bauabschnitt 2 sieht auch den Einbau eines Aufzugs vor, so dass eine Nutzung der Räume des Ganztagesbereichs barrierefrei möglich ist. Mit dem Bauabschnitt 3 soll in absehbarer Zeit nach erfolgreicher Durchführung des Bauabschnittes 2 begonnen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.05.2025
Ende
31.08.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurbüro Puscher GmbH - Elektroplanung
Vertragsabschluss
31.05.2025
Zuschlagsentscheidung
11.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).