AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RES - Neubau Zoorestaurant Zoo Frankfurt, Vergabe Fenster und Außentüren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Frist (Submission)
- 18.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Zoo Frankfurt möchte sein gastronomisches Angebot durch ein neues Restaurant in zentraler Lage ergänzen. Der hierfür gewählte Standort befindet sich zentral im Zoo direkt an der umlaufenden Zoomauer. Hierdurch ist eine Erschließung zooseitig für die Zoobesucher als auch straßenseitig für externe Besucher außerhalb der Zooöffnungszeiten möglich. Insgesamt steht für den Neubau inklusive der Außenterrassen im Zoobereich, Gemarkung 0477, Flur 385, Flurstück 1/4, eine Fläche von ca. 1500m² zur Verfügung. Das Zoorestaurant besteht aus zwei oberirdischen Geschossen sowie einem Kellergeschoss. Der BRI beträgt ca. 3.600m³. Die hier ausgeschriebenen Fenster- und Außentürarbeiten umfassen die Leistungsbereiche: - Fenster und Verglasungsarbeiten (Festverglaste Elemente, Schiebefenster, Drehflügel) - Fläche ca. 150 m² - Fenster und Verglasungsarbeiten in kleineren Formaten (bis ca. 1,5 m²) - Fläche ca. 10 m² - Außentüren (4 Elemente) - Größen von ca. 3,5 m² - 4,5 m² - Außenliegender textiler Sonnenschutz - Fläche ca. 14 m² Ausführungszeit: 11.01.2027 - 05.03.2027 Vorlage Werk- und Montageplanung: 01.10.2026
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.01.2027
- Ende
- 05.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 92 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.