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Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich InnenrevisionRahmen 3.570.000 €🏆 KPMG AG WPG · Berlin
- KPMG AG WPG · Berlin
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Erbringung von Beratungsleistungen (Dienstleistung) im Bereich der Innenrevision.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung der Kenntnisse der angebotenene Profile 50 Pkt.Qualität
Berechnung eines Quotienten: Die gemäß der Matrix in Kapitel C Nr.?5 im Hinblick auf die Skill?Kenntnisse ermittelte Punktzahl wird durch den Angebotspreis (brutto) dividiert.
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Bewertung Angebotspreis in Brutto inkl. Skonto 50 Pkt.Preis
Berechnung eines Quotienten: Die gemäß der Matrix in Kapitel C Nr.?5 im Hinblick auf die Skill?Kenntnisse ermittelte Punktzahl wird durch den Angebotspreis (brutto) dividiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KPMG AG WPG1 Veröffentlichung
- 21.04.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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