AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Museum Erweiterungsbau - Fachplanung HKLS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- Frist (Submission)
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 2.424.877 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Für das Museum Wiesbaden ist die Erweiterung des bestehenden Museumsgebäudes geplant. Grundlage der weiteren Planung ist das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs nach RPW 2013. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Ausstellungs- und Depotflächen sowie die Verbesserung funktionaler Abläufe im Museumsbetrieb. Der Flächenbedarf der Erweiterung beträgt ca. 3.000 m² NUF 1-6. Gegenstand des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs ist die Vergabe der Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 1, 2, 3, 7 und 8) für die heizungs-, klima-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen für den Erweiterungsneubau im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens. Die Fachplanung HKLS soll die architektonische Konzeption des Wettbewerbsentwurfs technisch, wirtschaftlich und nachhaltig weiterentwickeln. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Anbindung an das bestehende Museumsgebäude, den denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen, den städtebaulichen Restriktionen sowie den hohen funktionalen und technischen Anforderungen eines Museumsbaus.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 31.12.2035
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.