AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/984f7792-535d-4595-904d-34aa8a0b0db3/

Modernisierung der Unterflurradsatzdrehmaschine (URD) Typ 106T

Notice-ID: 984f7792-535d-4595-904d-34aa8a0b0db3 · Procedure-ID: 72805f5a-1fc6-4784-aec0-ad51bb9f1e4e

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Stammdaten

Auftraggeber
Erfurter Verkehrsbetriebe AG, Erfurt
Veröffentlicht
15.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50532000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ziel des Projektes ist die Modernisierung der vorhandenen URD des Herstellers Hegenscheidt, Typ 106T, Baujahr 1992. Hierfür ist das bestehende Maschinenkonzept von einem konventionellen Kopierbetrieb auf einen CNC-Betrieb umzurüsten. Dies umfasst eine vollständige Erneuerung der elektrischen Ausrüstung, einschließlich der Messsysteme, Motoren und der gesamten Maschineninstallation. Die URD ist für die Sicherung der Einsatzfähigkeit der Straßenbahnflotte des AG von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund sind sämtliche, mit der Modernisierung der URD verbundenen Tätigkeiten eng mit dem AG abzu-stimmen. Insbesondere ist die Zeitdauer, in der die URD dem AG aufgrund der Modernisierung nicht zur Verfügung steht auf ein Minimum zu begrenzen.

Vertragslaufzeit

Ende
15.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).