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15TEI16641_S-Bahn Berlin, Strecke S21, Vergabeeinheit 4, Bahntechnische Ausrüstungen.
DB Netz AG · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Neubau Gleichrichter-Unterwerk Perleberger Brücke, Neubau S-Bahn-Stromschienenanlage (ca. 4 000 m) mit parallelem Rückleiter, Neubau GS-Kabelanlage, Erweiterung 30 kV-Kabelanlage GUw Westhafen, Neubau Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Weichenheizungen, Umbau GUwWesthafen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für bahntechnische Ausrüstungen im Rahmen des Neubaus der S-Bahn Berlin, Strecke S21.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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31 Veröffentlichungen
- 15.01.2026 203 Zur Einhaltung der Auflagen des EBA, update der EiTB mit der Ausgabe 2021/1, und der daraus resultierenden Prüfanmerkungen des TÜV's muss, muss die vorhandenen funktionsfähigen USV'en durch neue ersetzt werden, die den Anforderungen von DIN EN 50171:2001-11 (DIN VDE 0558-508) genügen. Dieser Ersatz ist zur entgültigen Abnahme IBN dringend erforderlich. Diese Maßnahme dient dem Ausbauzustand IZ und EZ. Die Bestandsanlagen werden der Instandhaltung zur Verfügung gestellt.
- 13.01.2026 185: Zur Einhaltung der Auflagen Brandschutz ist es unbedingt erforderlich die Brandschottungen auszuführen. Durch ein Bearbeitungsfehler, sind die Schotts im Lageplan, aber nicht im Leistungsverzeichnis. Diese Maßnahme ist zur Abnahme dringend erforderlich und damit auch für die Erreichung IBN IZ und EZ dringend erforderlich. 200: Zur Einhaltung der Auflagen des Bezirksamtes Berlin Mitte, muss der Schornstein aufgrund von zukünftiger Bebauung, eine Höhe über Boden von 10m erreichen. Die Maßnahme wurde durch die AvL 189 vom 15.08.25, bereits geplant, aus der Lösungs- Evaluierung heraus. Dieses ist zur entgültigen Abnahme IBN dringend erforderlich. Diese Maßnahme dient dem Ausbauzustand IZ und EZ.
- 24.11.2025 201 Am 06.11.2025 wurde durch die DB Energie beschlossen, dass zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit aller betroffenen Gleichstromunterwerke (GUw) aus den Werklieferverträgen I+II sowie den darauf basierenden tGUw, eine Bestellung zur Funktionserweiterung des Schaltversagerschutzes erfolgen soll. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 17.11.2025 MKA 329 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da diese zur Mangelbeseitigung dienen. Trotz abgestimmter Datenpunktliste sind Datenpunkte anzupassen, da der Meldeumfang nicht erfolgreich zur Netzleitstelle übertragen werden kann. Ohne Abarbeitung der Mängel ist die übergabe eines Funktionstüchtigen Gleichricherunterwerk nicht gegeben. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. MKA 379 Die Dauer der Abnahme verlängerte sich von 3 Wochen auf 12 Monate. Dies stammt u.a. daher, dass die Erkenntnisse aus der Abnahme GUw Wilmersdorf in die Abnahme des GUw Perleberger Brücke implimentiert wurde. Für den Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten wurde die Anlagenverantwortlichkeit an den AN übergeben.
- 11.11.2025 Aufgrund von teilweise nicht für die S-Bahn Berlin zugelassenen Schienen in den Strecken des Projekt S21 Berlin, müssen diese ausgetauscht werden und anschließend die Stromschiene neu ausgerichtet werden.
- 06.11.2025 MKA 345 AN macht Mehraufwendungen für die Beseitigung von Wasserschäden in den Technikräumen in der Passerelle Ebene -1,5 geltend. Es bedarf eines Tausches der beschädigten Promatierungs- und Brandschutzplatten und Sanierung von Rissen und Farbschäden. Durch Arbeiten Dritter ist es zu Wassereinbrüchen gekommen, die daraus entstandenen Schäden sollen durch den AN beseitigt werden.
- 31.10.2025 Aufgrund von Terminverschiebung bei der Bereitstellung der Stopfmaschiene war ein Auf- und Abbau der Stromschienenanlage notwendig. Die Stromschienenanlage wurde nach Terminplan hergestellt, um den Beginn der nachfolgenden Abnahmeprozesse für Stromschiene und der GUws nicht zu gefährden. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 30.10.2025 Aufgrund von Abweichungen der errichteten Zaunanlage (wegen fehlendem Abstand vom Übersteigschutz zur Straßenseite) passten die vorgesehenen Orte der vorgesehenen Schächte der Tiefenerderanlagen nicht, da der Zaun die Öffnung der Schächte verhindern würde. Aufgrund dessen wurden kleine Dehn-Unterflurkästen verwendet und wegen dem Verminderten Platz wurden die Messstellen ans Gebäude verlegt. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da von der Herstellung einer Tiefenerdungsanlage nach Vorgaben der DB Energie nich abgewichen wird.
- 20.10.2025 Zur Einhaltung der Schornsteinhöhenberechnung vom 24.07.2025 (SFI-682-2024-6-1) und Erhalt einer Betriebserlaubnis durch das Bezirksamts ist eine Erhöhung des Schornsteins der NEA erforderlich. Die Maßnahme ist für die IBN unbedingt erforderlich. Das Leistungsverzeichnis, bzw. die EP, die AST machen keine Angaben zur Höhe, da die Abhängig von den Bebauungsplänen der Nachbargrundstücke besteht.
- 29.09.2025 194 Interferenzen aus dem nebengelegenen Fernbahnnetz verursachen Auslöser des Anlagenschutzes im Gleichrichterunterwerk für die S-Bahn. Der Anlagenschutzes ist für die S-Bahnstromversorgung vorgesehen und soll nur bei Störungen aus dem S-Bahnstromnetz auslösen.
- 15.09.2025 195 Aufgrund von teilweise nicht für die S-Bahn Berlin zugelassenden Schienen in den Strecken des Projekt S21 Berlin, müssen diese ausgetauscht werden. Hierfür muss die Vermaschung der Schienen vorübergehend entfernt werden. Nach wechsel der Schienen wird die Vermaschung wiederhergestellt.
- 11.09.2025 MKA 346 Bei Ausschreibung lag keine Signaliste bei , ebenso war diese nicht nach LV gefordert. Erst bei Pflichtenhefterstellung wurde eine Liste aus einem vorherigen Projekt übergeben und zwischen AN und AG abgestimmt. Der Auftrag zur Erstellung eines GUws mit einer Verbindung zur NLS bleibt weiterhin unverändert.
- 08.09.2025 MKA 291 Ausführliche Anlagenreinigung und temporären Verschluss der Lüftungsöffnungen des GUw Perleberger Brücke aufgrund Betonmischwerk in Nachbarschaft. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da eine oberflächliche Anlagenreinigung bereits im Leistungsumfang des AN ist. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. MKA 331 Gemäß technischen Abstimmungen mit DB Energie, dass in der Datenpunktliste zur FLSA Anpassungen vorgenommen werden müssen. Trotz bestätigter Datenpunktliste durch DB Energie sind in der Stationsleittechnik die Signale anzupassen, da der Meldeumfang FLSA derzeit nicht erfolgreich an die Netzleitstelle übertragen wird. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. MKA 339 Die Nachrüstung der 30kV Anlage im GUw Perlebergerbrücke sind erforderlich, da diese zur Mangelbeseitigung dienen. Die Mangel wurden im Zuge der Annahmeprüfung enddeckt. Ohne Abarbeitung der Mängel ist die übergabe eines Funktionstüchtigen Gleichricherunterwerk nicht gegeben. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 01.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 29.08.2025 Nr. 184 - Zur Einhaltung der Anforderungen von DB Energie "ein zentraler Fern/Ort- Schalter", ist es erforderlich alle anderen Fern/Ort Schalter durch Blindkappen zu ersetzen. Zum erhalten der Abnahme dringend erforderlich. Diese Maßnahme ist für die IBN IZ und EZ dringend erforderlich. // Nr. 189 - Zur Einhaltung der Schornsteinhöhenberechnung vom 24.07.2025 (SFI-682-2024-6-1) und Erhalt einer Betriebserlaubnis durch das Bezirksamts ist eine Erhöhung des Schornsteins der NEA erforderlich. Die Maßnahme ist für die IBN unbedingt erforderlich. Das Leistungsverzeichnis, bzw. die EP, die AST machen keine Angaben zur Höhe, da die Abhängig von den Bebauungsplänen der Nachbargrundstücke besteht.
- 28.07.2025 Auch in TED EU publiziert
- 25.07.2025 MKA 374 Das LH INA-Box der DB Energie existierte bei Vertragsunterzeichnung nicht. Die Vertagsunterzeichnung mit dem AN geschah 2016, das LH wurde 2021 erstveröffentlicht. Der Auftrag zur Erstellung eines GUws mit einer Verbindung zur NLS bleibt weiterhin unverändert.
- 21.07.2025 MKA 342 Bei Abnahmeprüfung wurde festgestell, dass keine Tennung der Bahnstromkabel genüber anderen Gewerken (z.B.: LST) hergestellt wurde und im LV nicht beschrieben wurde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. MKA 371 Bei der Abnahmeprüfung wurde Festgestellt, dass die Mitarbeiter des Betreibers keine Einweisung und Zubehör für die neue Technik hatten. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 09.07.2025 Die beschriebene Planung entspricht der EBA-Ril-Tunnel Stand 2008. Es gelten die Anforderungen der aktuellen EBA-Ril-Tunnel, Punkt 2.7.3. Diese trat am 01.07.2024 in Kraft und hat die EBA-Ril-Tunnel Stand 2008 abgelöst.
- 04.07.2025 AvL186: Während den DC-Schutzprüfungen sind die GE-Schalter im GUw PB beschädigt worden, trotz Einhaltung des Lastenheftes. Die Lösungsfindung und Fehleruntersuchung ist daher nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Die beschädigten Schalter werden ausgetauscht, hierfür dient die Untersuchung, ob ein 1-zu-1 Austausch möglich wäre, oder andere Schalter nötig sind. // MKA353: Vertraglich vorgesehen ist eine Reinigung zum HDF des GUw Pb. Aufgrund des langen Prüfzeitraums und nicht fertiggestelltem Außenbereich wurde vermehrt Schmutz in die Anlage getragen. Aufgrund dessen muss eine weitere Reinigung erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da weiterhin eine saubere Anlage übergeben wird.
- 03.07.2025 AO183: Es wurde festgestellt, dass der Handlauf den Verlauf des Fluchtweges einschränkt. Die Möglichkeit für den Übergang zwischen beiden Fluchtwegen muss sichergestellt werden. Dies wird aktuell durch den Handlauf, der mittig verläuft, verhindert. Der Handlauf muss an den zwei möglichen Übergangsbereichen so angepasst werden, dass der Übergang zwischen beiden Fluchtwegen ohne Hindernis ermöglicht wird. Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Fluchtwege im Tunnel zu gewährleisten, ist diese Leistung notwendig. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Es besteht die Gefahr, dass die Leistung der VE04 durch fremde Nahunternehmer geschädigt werden. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 18.06.2025 AO 182 Es wurde festgestellt, dass an dem 1. Lichtmast des Mitteltroges beidseitig ein Fluchtwegschild ergänzt werden muss. Der genaue Standort und Ausrichtung wird durch das EBA festgelegt. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Es besteht die Gefahr, dass die Leistung der VE04 durch fremde Nahunternehmer geschädigt werden. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 13.06.2025 AvL 172 Zur Einhaltung der Auflagen innerhalb des Objektschutzkonzeptes und zur Entsprechung der RIL 135.0401 und DIN EN 1627 muss eine Außentür des Gebäudes NEA (NEA gehört zur uPVA Berlin Hbf.) auf RC2 Türen ertüchtigt werden. Diese sind zur Abnahme dringend erforderlich. Diese Maßnahme ist für die IBN IZ und EZ dringend erforderlich.
- 26.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 23.05.2025 180 Während den DC-Schutzprüfungen sind die GE-Schalter im Gl-Jw PB beschädigt worden, trotz Einhaltung des Lastenheftes. Für die Ursachenuntersuchung sollen diese Schaltzer zurück an den Hersteller gesendet werden. Dies war nicht vorgesehen. Die beschädigten Schalter werden ausgetauscht, hierfür dient die Untersuchung, ob ein 1-zu-l austausch möglich wäre, oder andere Schalter nötig sind.
- 19.03.2025 AvL 163 Aufgrund der Auflage von der Brandschutztechnischen Prüfung der Brandschutzkonzepte des GUw Westhafens ist dieses fortzuschreiben und an die aktuell gültige Vorschriftslage anzupassen. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da die Leistung bereits im Leistungsumfang des AN ist. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 169 Die Leistung geht auf die Prüfanmerkung Nr. 17 der Abnahmeniederschrift 22/24/1118 zurück, welche hohe Standards der Rückwirkungsfreiheit der Steuerungstechnik fordert. Bei der aktuellen Realisierung liegt die UmSA in der SPS der FWT, was die vorgelagerten Planprüfer nicht bemängelt hatten. Allerdings hat der Prüfer nach Landesbaurecht diese Lösung abgelehnt. Für die vollständige Rückwirkungsfreiheit sind die Systeme AV-SV vollständig zu trennen und es ist eine Steuerung herzustellen, die nur in der SV arbeitet und mit der Entfernung von 500 m sicherheitsgerichtet klar kommt. Diese Maßnahme ist für die IBN IZ und EZ dringend erforderlich.
- 04.03.2025 AvL 161 Bei Abnahmeprüfung festgestellt, dass die Stromschiene nicht der Mindestlänge entspricht und somit nicht mit eingeschalteten Stromabnehmer befahren werden darf. Die Planung und Aufstellung einer EL-Signalisierung ist erforderlich. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 162 Bei Abnahmeprüfung wurde festgestellt, dass kein Potentialausgleich an Fangvorrichtungen und Führungen vorhanden ist. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 167 Bei Abnahmeprüfung der Netzersatzanlage wurde festgestellt, dass ein funktionserhalt des Mittelspannungskabels nicht mittels Datenblättern nachgewiesen werden kann. Der Funktionserhalt ist mittels Brandversuch nachzuweisen. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 168 Durch die Abnahmen nach EBA und Landesrecht von verschiedenen Prüfern, führten dessen Prüfergebnisse zu konkurrierenden, widersprüchlichen Prüfauflagen. Diese Unstimmigkeiten wurde mit einer Besprechungsserie ausgeräumt. Diese abgestimmten Maßnahmen, stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese Maßnahmen sind für eine Inbetriebnahme des IZ- und EZ- Zustandes unabdingbar. aktuell
- 11.10.2024 Auch in TED EU publiziert
- 30.09.2024 AvL 149 Im Rahmen der Planprüfung der Ausführungsplanung wurden Forderungen erhoben die eine Umplanung erfordern. Diese Forderungen sind für die Erfüllung des Projektziels zwingend erforderlich.
- 30.09.2024 AvL 146 Die Leistung "Fortschreibung FWT" dient der Anpassung der Schnittstelle "NEA Steuerungsschrank", "NEA Generator Schalter", Schnittstelle ISP 4 / S3 Zentrale, welche auf Bauherrenwunsch korrigiert werden musste. Bestätigung der Funktionalität dieser. Die Übertragung auf NEA Statis auf beide Zentralen wurde getrennt. Die zusätzliche erforderliche Leistung " Fortschreibung FWT", die so nicht erkennbar war, da die Detail- Vorgaben der zuständigen EIU nicht bekannt waren, aber für die Inbetriebnahme zwingend erforderlich ist. AvL 125 Durch Anforderung seitens der Ril 954.0106 und des GEK sind umzusetzen. Durch die Abnahmeprüfung, dokumentiert in Punkt 5.1 der Abnahmeniederschrift APB_O_22/22/1288_24-009, ist die lückenhaft umgesetzte Erdung aufgedeckt worden. Nach Ril 954.0107 ist zu beachten, dass für die Betriebserdung mindestens 2 Gleisanschlüsse zu errichten sind. Diese Leistungen sind im Vertrags- LV nicht genannt, aber in GEK. Die genannten Punkte sind für die Inbetriebnahme zwingend erforderlich. AvL 142 Diese Leistungen sind im Vertrags- LV nicht genannt, aber erforderlich um den Bauablauf zu gewährleisten. Die Geländearbeiten können nach dem Einbringen starten (Bauablauf nicht behindert durch TH 5.3.8). Die genannten Punkte sind für die Inbetriebnahme zwingend erforderlich. AvL 144 Die Leistung "Ergänzungsplanung Sicherheitsstromversorgung (SV)" dient der Prüfung durch unabhängige Sachverständige zur Bestätigung der Funktionalität dieser. Die zusätzliche erforderliche Leistung " Ergänzungsplanung Sicherheitsstromversorgung (SV)", die so nicht erkennbar war, da die Vorgaben des zuständigen EIU nicht bekannt waren, aber für die Inbetriebnahme zwingend erforderlich ist.
- 28.06.2024 AvL 126 Der Austausch der Türen T1038/8 und T1038/9 sind im Lasten für fabrikfertige Trafostationen festgelegt hierzu wird eine umfassende Planung, die Materialbeschaffung und die Montage erforderlich AvL 124 Änderungsanforderung seitens den Abnahmeprüfer in Kontext der RiL 954.9106, erfordern einen zusätzlichen Tiefenerder. Im Punkt 5.1 der Abnahmeniederschrift APB_O_22/22/1288_24-009 wird gefordert, einen zusätzlicher Tiefenerder einzutreiben und diesen direkt an die HES/HPAS anzuschließen. Die dazugehörigen Messprotokolle (3 Punkt Messung) werde in 5.2 gefordert. Diese Leistungen sind im Vertrags- LV nicht genannt. Die genannten Punkte sind für die Inbetriebnahme zwingend erforderlich. AvL 127 Die aufgeführten Mängel oder Restleistungen der Trafostation 1038/8 müssen behoben werden gemäß der Abnahmeniederschrift. AvL 128 Für das Multimessgerät in der Niederspannungshauptverteilung NEA gab es keine bestimmte Vorgabe. Der Planer hat das Multimessgerät UMG 96RM-E geplant (s. beiliegenden Schaltplan S. 18 und N122 S.90). Durch den zukünftigen Betreiber der Anlage ist statt des vorhandenen Multimessgeräts das Netzanalysegerät UMG 512 angefodert. Aufgrund der einheitlichen Schnittstelle ist das Netzanalysegerät UMG512 zu verbauen. AvL 123 Gemäß der freigegebenen und gleichgestellten AP TH 5.2.1. „Erweiterung der technischen Anlagen im GUw Westhafen, Strecke 6020“ sind Erweiterungsleistungen im Transformatorraum 37 des GUw Westhafen erforderlich. Die Erweiterungsleistungen umfasst die Integration in die Bestandsanlage und den elektrischen Anschluss von Lampe, Taster, Schalter, Licht etc.. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 133 Aufgrund der langen Standzeit der als Vorleistung errichteten Brücke der Strecke 6019 hat sich über die Jahre Dreck angesammelt, welcher eine ordnungsgemäße die Einbringung der Kabelanlage verhindert. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen. AvL 132 Die im PH enthaltenen Umschalttrenner entsprechen nicht den Anforderungen des Lastenheftes und sind durch Trennschalter mit vorgelagerten LTS zu ersetzen. Die erf. Leistungen anderweitig zu vergeben ist unwirtschaftlich, da aufgrund der terminlichen Situation ein umfangreiches Vergabeverfahren den Projektfortschritt und das Erreichen der Zielsetzung gefährden würde. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.485 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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