AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 13:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/985d708b-967e-4ee1-845b-b0d5f72cc38b/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die technische Begleitungen, Transport und Übernachtungen für die Durchführung von Wartungsarbeiten im Offshore-Windpark alpha ventus im Rahmen des Projektes finalRAVE

Notice-ID: 985d708b-967e-4ee1-845b-b0d5f72cc38b · Procedure-ID: 4e76edba-0102-4e96-8593-222c55581135

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
Veröffentlicht
24.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
210.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die technische Begleitungen, Transport und Übernachtungen für die Durchführung von Wartungsarbeiten im Offshore-Windpark alpha ventus im Rahmen des Projektes finalRAVE

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 24.03.2026 (24 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 03.04.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 08.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).