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Kita-Betreiber für die Kita Farbenfroh in Waldkraiburg mit 6 Krippen- und 6 Kindergartengruppen
Stadt Waldkraiburg · Waldkraiburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Waldkraiburg schreibt den Abschluss eines Betriebsträgervertrages für die Kita Farbenfroh aus, die bislang von der Stadt als kommunale Kita betrieben worden ist. Die Stadt Waldkraiburg ist Mieterin der Liegenschaft. Der Kita-Träger wird die Räumlichkeiten der Kita von der Stadt im Rahmen eines Untermietvertrags zur Nutzung überlassen erhalten. Zum September 2025 wird der Kita-Betrieb mit sechs Kinderkrippengruppen im EG und sechs weitere Kindergartengruppen im 1. OG für bis zu 222 Kinder vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Die Stadt Waldkraiburg sucht einen neuen Betreiber für die Kita Farbenfroh ab September 2025.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Verfahren beendet ohne Vergabe
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 315 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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