AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
O28 TGA
Stammdaten
- Auftraggeber
- KFE Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Fachplanung TGA (Technische Ausrüstung) für eine S4 - Bettenstation Aufteilung des Auftrages in Lose: nein Fachplanung der Technischen Ausrüstung für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 für die Sanierung der S4-Bettenstation des UKE´s Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (Leistungen gem. HOAI 2021 §§ 53 - 56) Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (stufenweise Beauftragung) - Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen - Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen - Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation - Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen - Anlagengruppe 5: Fernmelde und informationstechnische Anlagen - Anlagengruppe 6: Förderanlagen - Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen - Besondere Ausstattung (KG 612) sowie folgende optionale Besondere Leistungen: - Lph 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Lph 7: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) - Lph 8: Durchführung von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen - Lph 8: Werksabnahmen Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt geplant: Stufe I: Lph. 1 und 2 Stufe II: Lph. 3 und 4 Stufe III: Lph. 5 bis 7 Stufe IV: Lph. 8 Stufe V: Lph. 9 Weitergehende Informationen sind den Teilnahmeunterlagen unter www.dtvp.de zu entnehmen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 14 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.