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Wartungsvertrag Kälteanlagen
Universität Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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- Techcon GmbH · Münster
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Techcon GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die wiederkehrende Wartung von Kälteanlagen.
- Der Erfüllungsort ist Münster.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Standard.
- Die Vergabe zielt auf den Abschluss eines Wartungsvertrages ab.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Vergabe hat die Universität Münster einen Anbieter für die wiederkehrende Wartung von Kälteanlagen in den Institutsgebäuden der Universität Münster innerhalb des Stadtgebietes von Münster gesucht. Ziel des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines Wartungsvertrages.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept / Herangehensweise 50 %Qualität
Mit dem Angebot war ein Konzept einzureichen, aus dem hervorgeht, wie der Bieter im Zuschlagsfalle die fristgerechte Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellen wird. Aus dem Konzept musste auch hervorgehen, wie der Bieter auf Basis der Firmengröße und des eigenen Mitarbeiterstamms ausreichend Personal an der Universität Münster im Zuschlagsfall für die Leistungserbringung einsetzen wird.
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Preis (Preisblatt) 50 %Preis
Preis für die Wartungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 18 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Techcon GmbH1 Veröffentlichung
- 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 483 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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