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hochbaulicher Realisierungswettbewerb Gewerbeschule Lörrach_Bekanntmachung WB-Ergebnis
Landratsamt Lörrach · Lörrach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergebenhochbaulicher Realisierungswettbewerb Gewerbeschule Lörrach_Bekanntmachung WB-Ergebnis🏆 Lanz Schwager & Partner Architekten mbB BDA · Konstanz
- ASSEM ARCHITEKTEN FREIE ARCHITEKTEN BDA PartmbB · Karlsruhe
- bof architekten partnerschaft mbb bücking, ostrop, flemming · Hamburg
- DInka Scheible Hoffmann Lewald Architekten BDA · Stuttgart
- Glass Kramer Löbbert Ges. V. Arch. mbH · Berlin
- Lanz Schwager & Partner Architekten mbB BDA · Konstanz
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, 5 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist ein Realisierungswettbewerb für den Teilneubau und die Sanierung des Gebäudes A der Gewerbeschule Lörrach.
- Ziel ist die Erzielung der bestmöglichen architektonischen, wirtschaftlichen, stadtplanerischen und freiräumlichen Lösung.
- Es handelt sich um einen nichtoffenen Dienstleistungsauftrag im Bereich Hochbau.
- Die Bekanntmachung bezieht sich auf das Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Campus des Berufsschulzentrum Lörrach besteht aus 3 beruflichen Schulen und einer Sporthalle mit insgesamt momentan 3658 Schülerinnen und Schülern. Gegenstand der Auslobung ist das Gebäude A der Gewerbeschule Lörrach. Insgesamt besteht die Gewerbeschule aus 4 Gebäuden, in denen 1358 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Der Zustand von Gebäude A bestehend aus einem älteren und einem neueren Gebäudeteil, entspricht nicht den räumlichen Anforderungen einer zeitgemäßen beruflichen Schule. Bauliche und funktionale Mängel sorgen für spürbare Einschränkungen im Gebäudebetrieb. Notwendiger Raumbedarf kann mit dem bestehenden Schulhaus nicht gedeckt werden. Gebäude A soll nun zu einem wesentlichen Teil durch einen Neubau ersetzt werden. Der erhaltungsfähige ältere Gebäudeteil soll saniert werden. Um die bestmögliche wirtschaftliche, architektonische, stadtplanerische und freiräumliche Lösung für das Gebäude A mit einem großen Neubauanteil und einem kleineren Sanierungsanteil zu erreichen, hat sich das Landratsamt Lörrach für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Vergabephase nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden 5 Teilnehmer für die Vergabephase bestimmt. Für die Vergabephase erfolgt eine vertiefende Ausarbeitung des Gebäudekonzeptes unter Berücksichtigung von Überarbeitungshinweisen. Eine Rangfolge unter den für die Vergabephase ausgewählten Teilnehmer wird nicht gebildet.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Überarbeitung des Entwurfes 50 %Qualität
Weiterentwicklung des Entwurfes in Bezug auf die Anforderungen: Architektonische Qualität, Flächeneffizienz, Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Energiekonzept (Freie Präsentation des Büros im Gremium)
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Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement 30 %Qualität
Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter, das Zusammenwirken des Projektteams und des Kostenmanagements (Bewertung konkreter Fragestellungen gemäß Fragekatalog)
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Honorar 20 %Preis
Plausibilität und Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (5) ASSEM ARCHITEKTEN FREIE ARCHITEKTEN BDA PartmbB · bof architekten partnerschaft mbb bücking, ostrop, flemming · DInka Scheible Hoffmann Lewald Architekten BDA · Glass Kramer Löbbert Ges. V. Arch. mbH · Lanz Schwager & Partner Architekten mbB BDA1 Veröffentlichung
- 24.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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