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DRG Coaching
Vergabekammer des Bundes · Bonn · Nordrhein-Westfalen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Dr. Norbert von Depka →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Dienstleistung für eine medizinische Beratung/ein Coaching der Mitarbeiter der Organisationseinheit „Stationäre Versorgung“ - Team Krankenhaus. Im Vordergrund stehen dabei die DRG/PEPP-Abrechnungsprüfung, die Vorauswahl der MD Prüfung nach § 275c SGB V sowie die Beratung im Rahmen des Erörterungsverfahrens nach §17c KHG und die Unterstützung bei der Entwicklung von Prüfregeln für die eingesetzte Abrechnungssoftware.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Gegenstand der Ausschreibung ist eine medizinische Beratungs-/Coaching-Dienstleistung für Mitarbeiter im Bereich der stationären Krankenhausversorgung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Gesamtjahresumsatz
Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von zwei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen Alle Referenzaufträge müssen die Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen der DRG-Abrechnungsprüfung in GKV (Krankenkasse oder Krankenhaus) und oder PKV in Deutschland betreffen. Tätigkeiten als Gutachter in Sozialgerichtsverfahren zu DRG-Abrechnungsfragen erfüllen die Mindestanforderungen ebenso.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 28.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dr. Norbert von DepkaAuftragsvolumen (Rahmen) 304.640 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 400 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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