Offenes Verfahren Frist abgelaufen Lieferauftrag Lebensmittel & Catering EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Mittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur · Hofheim am Taunus · Hessen

Beschreibung

Der Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in 14 Grundschulen sowie deren Schulkindbetreuungen (im Folgenden Schulen/Einrichtungen genannt) mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Lebensmittel & Catering

Vergabe von Werklieferungsverträgen für die Mittagsverpflegung von Kindern in 14 Grundschulen des Main-Taunus-Kreises.

Der Auftrag umfasst die Lieferung von altersgerechten und gesunden Speisen für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit Verlängerungsoption bis 2030. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart "Offenes Verfahren" nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche AG eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentl. zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der AG seine Zuschlagsentscheidung. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sollte ein Verpflegungssystem (VPFS) angeboten werden, das mit der vorh. Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der AN die für sein angebotenes VPFS notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räuml. und techn. mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene VPFS muss mit den vorh. Raumkapazitäten, techn. Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der techn. Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen VPFS sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollz. dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere baul. Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollz. dar, wie das angebotene VPFS mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 83 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 353.591 €
Median 1.111.705 €
Oberes Quartil 1.652.850 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

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Stammdaten
Angebotsfrist 03.03.2026 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Hofheim am Taunus, Hessen
Veröffentlicht 15.01.2026
CPV-Code 15894210
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 pro Bieter)
Erfüllungsort Bad Soden am Taunus
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2027
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 16 Wochen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.7

Historischer Durchschnitt aus 30.962 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 80%

Anteil der erfassten Verfahren in Lebensmittel & Catering mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 3.880 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 50%
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)