AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSGYYDYTVEDW8E7/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 19:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/990bde32-15fb-463f-805a-bf3373ed5d3b/

Stadt Cottbus OV 108-2026 Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadt Cottbus/Chó?ebuz

Notice-ID: 990bde32-15fb-463f-805a-bf3373ed5d3b · Procedure-ID: 4fb1a461-6734-47e1-9d90-d01753a36337

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Cottbus, Cottbus
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
12.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist eine kreisfreie Stadt im Herzen der Lausitz mit ca. 100.000 Einwohnern und möchte für ihre etwa 1.607 tarifbeschäftigten und 162 verbeamteten Mitarbeiter*innen Fahrradleasing anbieten. Als Fahrradstadt mit einem sehr gut ausgebauten Radverkehrsnetz möchte die Stadt mit dem Angebot des Fahrradleasings ihre Mitarbeiter*innen unterstützen, sowohl für Dienstwege als auch private Fahrten umweltfreundlich und gesundheitsbewusst unterwegs zu sein.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).