AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 22:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/991ca6c7-e5d0-4559-bf47-12a11aee0095/

Umbau und Sanierung eines Freibades in D-45739 Oer-Erkenschwick - Blitzschutz

Notice-ID: 991ca6c7-e5d0-4559-bf47-12a11aee0095 · Procedure-ID: 1e4388a9-a1ce-4083-9493-11773ee9487b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oer-Erkenschwick, Oer-Erkenschwick
Veröffentlicht
30.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45312310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
8.652 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das in 1969 erbaute Freibad befindet sich in zentraler Lage in Oer-Erkenschwick unmittelbar am Stimbergpark. Nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechend werden sowohl technische Einrichtungen als auch das äußere Erscheinungsbild grundlegend neu erstellt. Der Freibadbetrieb wurde 2019 aufgrund vieler Mängel komplett eingestellt. Die derzeitigen Bestandsbecken werden im Zuge der Baumaßnahme komplett abgebrochen. Am selben Standort der derzeitigen Becken sollen neue Becken und ein Technikkeller, sowie ein Spraypark entstehen. Am Beckenbereich werden eine Schwimmaufsicht, sowie generell ein neues Zugangsgebäude im südlichen Bereich in Massivbauweise errichtet, welche mit Fenstern und Türen versehen werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.01.2025
Zuschlagsentscheidung
06.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Kreis Recklinghausen, Recklinghausen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).