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Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung des Zentralbereiches IT der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Zentralbereich IT der Deutschen Bundesbank soll durch externe Fachkräfte unterstützt werden. Die benötigten Personen werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Bundesbank eingesetzt. Externes fachliches Know-how soll somit den Fachbereichen zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen Auslastungsspitzen über diesen Vertrag abgedeckt werden. Die externen IT-Fachkräfte werden während ihres Einsatzes in der Bundesbank in die internen Strukturen integriert. Sie übernehmen und verantworten Tätigkeiten im gleichen Maße wie internes Personal. Die jeweiligen Tätigkeiten sind in den entsprechenden Profilen (s. Dokumente B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)) aufgeführt, allerdings nicht abschließend für die gesamte Vertragslaufzeit definierbar. Bei der Ausübung der Tätigkeiten sind unter anderem die dienstvorschriftlichen Gegebenheiten der Bundesbank sowie die jeweiligen Teamanforderungen zu berücksichtigen. Diese werden zu Einsatzbeginn mit der jeweiligen IT-Fachkraft besprochen. Der Bedarf wird für jeden Einzelabruf im Vorfeld ermittelt und transparent dargestellt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Diese Ausschreibung beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmern) je Los im Rahmen eines Offenen Verfahrens. Angebote sind möglich für 7 Lose. Die benötigten Personen werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Bundesbank eingesetzt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der angebotenen Leistung 60 %Qualität
Die Ermittlung der Leistungspunkte zur Bewertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Leis-tungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
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Angebotsvergleichspreis 40 %Preis
Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Ar-beitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 169 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (5) Be Shaping The Future - Performance, Transformation, Digital GmbH · BridgingIT GmbH · Computacenter AG & Co oHG · ORDIX AG · top itservices AG1 Veröffentlichung
- 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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