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Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
Abwasserverband Saale · Hof · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitss
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📋 Eignungskriterien
Änderung Eignungskriterien Los 01. Änderung Teilnahmefrist.
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✏️ Änderung
Teilnahmefriständerung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle (Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle mit Sozialräumen) gemäß HOAI 2021 in drei Losen: Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personaleinsatz / Terminsicherung 40 %Qualität
siehe Dokument Zuschlagskriterien
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Preis 30 %
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
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Gesamtjahresumsatz
Umsatz insgesamt
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergeben-den Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein. Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichba-ren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungs-fähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Refe-renzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Re-ferenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium wer-den zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteri-ums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Ak-tualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit der-selben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden In-genieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen", dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich
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Durchschnittliche Personalstärke
Anzahl Mitarbeiter insgesamt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 08.05.2026 Änderung Eignungskriterien Los 01. Änderung Teilnahmefrist. · in TED EU + oev
- Frist 04.05.2026 Teilnahmefriständerung
- Frist 01.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 918 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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