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ExPost: Vergabe Regenwasserkonzeption Bitburg Housing
Zweckverband Flugplatz Bitburg · Bitburg · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenExPost: Vergabe Regenwasserkonzeption Bitburg Housing🏆 Bietergemeinschaft Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH / Björnsen beratende Ingenieure GmbH · Aachen
- Bietergemeinschaft Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH / Björnsen beratende Ingenieure GmbH · Aachen
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen zur Erstellung eines Regenwasserkonzepts im Rahmen der Konversionsentwicklung des Areals "US Housing" in Bitburg. Auftraggeber ist der Zweckverband Flugplatz Bitburg, der für die Konversionsentwicklung des Areals zuständig ist.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 450 Pkt.Kosten
Pauschalfestpreishonorarangebot und Stundensätze
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Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und der Projektmitarbeiter - Freianlagenplanung 225 Pkt.Qualität
Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und der Projektmitarbeiter - Freianlagenplanung - im Hinblick auf ver-gleichbare Projekte, bewertet anhand einer entsprechenden Darstellung und anhand von Referenzen
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Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und der Projektmitarbeiter - Tiefbauingenieure / Ingenieurbauwerke - 225 Pkt.Qualität
Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und der Projektmitarbeiter - Tiefbauingenieure / Ingenieurbauwerke - im Hinblick auf vergleichbare Projekte, bewertet anhand einer entsprechenden Darstellung und anhand von Referenzen
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Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung 100 Pkt.Qualität
Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (Organisation der Zusammenarbeit der verschiedenen Planungsdisziplinen; Lösungskonzept in Bezug auf zu erwartende Projektherausforderungen; Detaillierung anhand bereits bearbeiteter Projekte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH / Björnsen beratende Ingenieure GmbHZuschlagswert 105.209 €1 Veröffentlichung
- 11.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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