AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e2977b5a-19cf-42fc-862d-d99dc11950c5) · Abgerufen am 03.08.2026 13:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/996b2a27-52fb-42f2-a600-64b562db3c1b/

Markt Tüßling – Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens – Objektplanung Gebäude/Innenräume – LPH 1-9

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Tüßling, Tüßling
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Marktgemeinde Tüßling plant den Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem 5.046 m² großen Grundstück mit der Flur-Nr. 478/1 an der Bahnhofstraße am westlichen Ortsrand des Marktes. Für die Maßnahme ist bereits ein Raumprogramm mit einer Nutzfläche von 656 m² vorhanden. Das Gebäude soll 2-geschossig ausgeführt werden. Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach dem BayFAG beantragt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans sind im Zuge des Bauvorhabens anzugehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.09.2024
Ende
01.01.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
166 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).