AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 07:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/996dfaae-e539-4eb2-9739-4c6b43e163ec/

Druck und Transport von Prüfungsunterlagen und Versandvorbereitung von Massensendungen für die Auswahlverfahren des Bayer. Landespersonalausschusses

Notice-ID: 996dfaae-e539-4eb2-9739-4c6b43e163ec · Procedure-ID: c9b8462f-b351-4dd3-b8ca-a6cc2ea7031a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -, München
Veröffentlicht
06.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22900000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe. Diese Auswahlprüfung wird bayernweit gleichzeitig an ca. 100 bis 120 Prüfungsorten abgehalten. Ausgeschrieben wird ein umfassendes Paket an Leistungen, die im Rahmen der Auswahlverfahren für vier Jahre zu erbringen sind.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).