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Rahmenvertrag über den Kauf von Thin Clients für den Vitos Konzern
Vitos gemeinnützige GmbH · Kassel · Hessen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
IOK GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvertrag für die Beschaffung von Thin Client Hardware für den Vitos Konzern.
- Mindestabnahmemenge von 1.000 Stück, maximal 2.500 Stück über eine Laufzeit von 36 Monaten.
- Einlagerung und Bereitstellung der gesamten Mindestabnahmemenge von 1.000 Geräten innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsschluss.
- Offenes Vergabeverfahren nach VgV durch die Vitos gGmbH.
- Bezugsberechtigt sind auch Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Thin Client Hardware. Die für diesen Rahmenvertrag definierte verbindliche Mindestabnahmemenge liegt bei 1.000 Stk. Thin Client Hardware, gemäß der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattung. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung, Leistungsbeginn ist am selben Tag. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag ist im volumenhöchstbegrenzt auf 2.500 Stk. Thin Client Hardware. Der Vertrag endet vorzeitig, wenn die Volumenhöchstgrenze von 2.500 Stk. Thin Client Hardware auf Grundlage dieses Rahmenvertrags insgesamt abgerufen wurde. Die Pflichten, die sich aus den bis dahin getätigten Einzelabrufen gegenüber den jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmen ergeben haben, bleiben von der Beendigung dieser Rahmenvereinbarung unberührt. Um eine schnellstmögliche Auslieferung nach Bestelleingang sowie eine lückenlose Versorgung mit Geräten gewährleisten zu können, muss die gesamte verbindliche Abnahmemenge von 1.000 Geräten mit Vertragsschluss für den Auftraggeber eingelagert werden. Die Einlagerung und Bereitstellung der gesamten Mengen müssen innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind der Auftraggeber (Vitos gGmbH) und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH und die Vitos gGmbH (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Die Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung
Vollständige Beschreibung (2.127 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Die Antworten auf Fragen in Bieterinformaiton 2 haben teilweise zu Änderungen in den Vergabeunterlagen geführt. Die Änderungen wurden als solche kenntlich gemacht, die geänderten Unterlagen mit dem Zusatz 2.0 versehen. Im Übrigen sind die Unterlagen unverändert. Unabhängig davon gilt: Die mit den Bieterinformationen bereigtestellten Informationen ergänzen die Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist die "Summe - finaler Wertungspreis" ausweislich des Leistungsverzeichnisses. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der geringsten "Summe - finaler Wertungspreis". Die "Summe - finaler Wertungspreis" errechnet sich wie folgt: Der Wertungspreis wird aus der Summe (Wertungspreis Summe Thin Client Hardware und Kosten für Einlagerung) gebildet. Die "Summe Thin Client Hardware" errechnet sich aus dem aktuellen Hersteller Listenpreis ausweislich des Leistungsverzeichnisses abzüglich des Rabatts auf den Listenpreis, der über die Laufzeit des Rahmenvertrags fixiert ist, multipliziert mit der kalkulatorischen Menge. Im Leistungsverzeichnis sind alle zu den angebotenen Produkten abgefragten Informationen verbindlich einzutragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 22.07.2026 Die Antworten auf Fragen in Bieterinformaiton 2 haben teilweise zu Änderungen in den Vergabeunterlagen geführt. Die Änderungen wurden als solche kenntlich gemacht, die geänderten Unterlagen mit dem Zusatz 2.0 versehen. Im Übrigen sind die Unterlagen unverändert. Unabhängig davon gilt: Die mit den Bieterinformationen bereigtestellten Informationen ergänzen die Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. · in TED EU + oev
- Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 19 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IOK GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 915.363 €1 Veröffentlichung
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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