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NB SW Esack - Fremdüberwachung Baugrund / Baustoffe
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: IHB Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Schöpfwerksstandort liegt direkt östlich an der Kreisstraße K1020 im Gewässerbett der sog. Elbdeichwässerung (Gewässer 2. Ordnung) welche beidseitig von den Deichen rechter Alanddeich 1 und rechter Alanddeich 2 begleitet wird. Die Nutzung des Umfeldes besteht überwiegend aus Ackerflächen und Grünland. . Um die Betroffenheit der Bebauung durch Drängewasser zu vermeiden, muss die Elbdeichwässerung vom Rückstau des Alands direkt an der Brücke der K1020 abgesperrt und der Wasserstand im Gewässerschlauch oberhalb aktiv abgesenkt werden. Das anfallende Drängewasser von Aland und Elbe wird dabei in den Aland gehoben. Dies soll über den Neubau eines Schöpfwerkes mit Freischleuse zwischen dem rechten Alanddeich 1 und dem rechten Alanddeich 2 sichergestellt werden. Dies macht die Errichtung eines Querdeiches im Profil zwischen den ca. 50 m voneinander entfernten Deichen notwendig, der das Schöpfwerk mit der Freischleuse aufnimmt. Die Abschnitte der Alanddeiche sollen bis zum Querdeich DIN-gerecht ausgebaut werden, was in Summe auf ca. 210 m erfolgen soll. Die Zuwegung zum Schöpfwerk wird über die Deichverteidigungswege erfolgen, diese werden als Kronenkontrollwege mit höhengleichen Anschlüssen an die Kreisstraße K1020 realisiert. . Hierfür ist die baugrund- und baustofftechnische Überwachung erforderlich.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
EAFRD_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IHB Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 30.207 €1 Veröffentlichung
- 01.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.907 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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