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Lieferung von Untersuchungs- und Schutzhandschuhen
Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin
Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte (CCM), Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt einen Rahmenvertrag aus, deren Auftragsgegenstand die Lieferung von Untersuchungs- und Schutzhandschuhen ist. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Untersuchungs- und Schutzhandschuhen.
- Es handelt sich um die Vergabe eines Rahmenvertrags durch die Charité - Universitätsmedizin Berlin.
- Besondere Anforderungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind zu beachten.
- Die vollständigen Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform der Charité verfügbar.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Untersuchungs- und Schutzhandschuhen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Niedrigster Preis 45 %Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 45 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: niedrigster Preis/ eigener Preis x 45 (Dreisatz).
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Qualitätstestung 45 %Qualität
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl bei der Testung wird mit 45 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 45 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
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Nachhaltigkeit 10 %Qualität
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl bei der Nachhaltigkeit wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 10 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 17.07.2026 Aufgrund der durch den Irankrieg verursachten unvorhersehbaren Erhöhung der Rohstoffkosten und der damit verbundenen Belastung der weltweiten Lieferketten wurde ein temporärer Zuschlag von 0,50 € je 100 Stück vereinbart. Dieser zusätzliche Bedarf liegt unter 10 % des ursprünglichen Auftragswerts und unterhalb des EU-Schwellenwerts und ist daher nach der De-Minimis-Regelung mithin gem. § 132 Abs. 3 GWB zulässig. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 183 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Alto Products Im- und Export GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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