AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/99bfd61a-3e47-4b53-acd4-d8c5bf754b59/

Leuchten für GI 2025

Notice-ID: 99bfd61a-3e47-4b53-acd4-d8c5bf754b59 · Procedure-ID: 21631f69-7732-4642-9531-3ab530bba34c

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
02.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31521000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
1.194.720 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA), über die Lieferung von technischen Straßenleuchten für die Masthöhen vom 3,5m bis 11,8m. Zweck der Ausschreibung ist die Deckung des Bedarfs an Leuchten für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Leuchten (Grundinstandsetzungsmaßnahmen), für die Ergänzung des Anlagenbestands sowie für den einzelfallbezogenen Ersatz schadhafter Leuchten. Die Leuchten sind für den Einsatz auf geraden und Auslegermasten mit 3,5m bis 11,8m Anschlusshöhe vorgesehen.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Siteco GmbH · Trilux Vertrieb GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
02.01.2025
Zuschlagsentscheidung
20.12.2024
Angebotsspanne
214.588 – 360.800 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Finanzbehörden, Interner Service und Steuerung Abt. 14, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).