Vergeben Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm

Stadt Aurich · Aurich · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm
    🏆 RETERRA Service GmbH · Erfstadt
Auftragnehmer
  • RETERRA Service GmbH · Erfstadt
Zuschlagswert 988.750 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 10.03.2026

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: RETERRA Service GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.

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📅 Laufzeit endet am 28.02.2030

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm
  • Preis

    Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt nach dem Kriterium Preis. Alle eingereichten und für die weitere Prüfung zugelassenen Angebote werden innerhalb eines definierten Bewertungssystems miteinander verglichen. Grundlage der Bewertung (Rangfolge) ist hier die Auftragssumme.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm
RETERRA Service GmbH 988.750 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer RETERRA Service GmbH
    Zuschlagswert 988.750 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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988.750 €
Zuschlagswert

Vergabenummer FD15-425-02
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Aurich
Standort Aurich, Niedersachsen
Veröffentlicht 19.03.2026
CPV-Codes (5) 90513900 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513600 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513700 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,0) (?)
Erfüllungsort Aurich-Haxtum
Laufzeit 01.03.2026 – 28.02.2030
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
RETERRA Service GmbH · Erfstadt

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Auftragnehmer (?)
RETERRA Service GmbH
Vertrag 10.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 297.822 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.542 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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