AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 08:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/99dd9a8c-70d9-4159-b607-d5d6014ab708/

Funktionswagen für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Notice-ID: 99dd9a8c-70d9-4159-b607-d5d6014ab708 · Procedure-ID: 099a8f39-0c83-42a5-9f9c-82d946961d8a

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
03.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
221.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Funktionswagen für das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE). Der Vereinbarung wird nach Zuschlagserteilung für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Für die Grundlaufzeit von zwei Jahren ist der Preis bindend. Besonderheit dieser Ausschreibung ist, dass im 2. Quartal 2024 der Neubau der Martinklinik (MK) und Ende 2025 das Universitäre Herz- und Gefäßzentrum (UHZ) ausgestattet werden müssen. Dafür notwendige Funktionswagen sollen über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Folgende Schätzmengen sind Gegenstand der Ausschreibung: ca. 107 Funktionswagen. Die Höchstmenge findet sich in den Ausschreibungsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).