AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erbringung von Bewachungs- und Sicherungsdienstleistungen in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt am Institut Berlin
Stammdaten
- Auftraggeber
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Berlin
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Bewachungsobjekte sind das Institut Berlin der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und drei Büroetagen in einem Mietobjekt im Salzufer. Sie umfassen 14 Gebäude, die überwiegend mit hochsensibler Technik ausgestattet sind. Die Nettogrundfläche der Gebäude beträgt in etwa 56.000 m², die Gebäudenutzfläche ca. 32.500 m² und die Geländefläche ca. 40.000 m². Ein Lageplan sowie ein Grundriss einer Etage des Mietobjektes als Muster werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt. Das Institut ist mit Videoüberwachungs-, Brandmelde-, Störmelde-, Alarm- und Einbruchmeldeanlagen ausgestattet. Diese laufen in der Pförtnerloge zusammen und sind vom AN zu bedienen. Die Bewachung des Institutsgeländes (Leistungsort 1) und des Mietobjektes (Leistungsort 2) erfolgt mit unterschiedlichen Anforderungen: Leistungsumfang am Leistungsort 1: - Objektschutz, 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr (stationärer Kontroll- und Schließdienst sowie Empfangsdienst) - Techn. Anlagenüberwachung und -bedienung (Alarmdienst) - Veranstaltungssicherungsdienst/Veranstaltungsservice etc. (Sonderbewachung nach Bedarf) Leistungsumfang am Leistungsort 2: - Objektbestreifung (mobiler Kontroll- und Schließdienst)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2026
- Ende
- 31.01.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.