AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sachverstaendiger Lueftung - Prüfleistungen nach PrüfVBau und SPrüfV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt München 2, München
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Frist (Submission)
- 02.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 504.202 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Pruefung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen gem. PruefVBau für die Errichtung eines Neubaus für das Eltern-Kind-Zentrum (Das Neue Hauner) am Standort Großhadern Maßnahmennummer: BH14H E 154900039 Bezeichnung d. Maßnahme: LMU-K Großhadern, Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (BH14HE154900039) Prüfleistungen nach PrüfVBau und SPrüfV Vergabenummer: 25-114025 Diese Leistung umfasst mehrere Prüfleistungen. Im Rahmen des Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (Das Neue Hauner) am LMU Klinikum in Großhadern werden Prüfleistungen nach PrüfVBau sowie SPrüfV gemeinsam ausgeschrieben. Die Leistungen nach PrüfVBau umfassen: - Besprechungen/Abstimmungen (Beratungsleistungen werden in Besprechungsräumen an der Baustelle erbracht) - Abstimmen und Prüfen einer Musterwand (Einbauten von Brandschutzklappen und Leitungen in Trockenbau) zusammen mit den ausführenden Firmen vor Ort - Baubegleitende Prüfung des Einbaus von 1706 Stück Brandschutzklappen und 795 Stück Kanalrauchmeldern gemäß Herstellervorgaben; u.U. mehrmalige Sichtung notwendig Funktionsprüfung von Kanalrauchmeldern mittels Prüfgas Maßnahmennummer: BH14H E 154900039 Bezeichnung d. Maßnahme: LMU-K Großhadern, Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (BH14HE154900039) Prüfleistungen nach PrüfVBau und SPrüfV Vergabenummer: 25-114025 Diese Leistung umfasst mehrere Prüfleistungen. Im Rahmen des Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (Das Neue Hauner) am LMU Klinikum in Großhadern werden Prüfleistungen nach PrüfVBau sowie SPrüfV gemeinsam ausgeschrieben. Die Leistungen nach PrüfVBau umfassen: - Besprechungen/Abstimmungen (Beratungsleistungen werden in Besprechungsräumen an der Baustelle erbracht) - Abstimmen und Prüfen einer Musterwand (Einbauten von Brandschutzklappen und Leitungen in - Überprüfung der Brandfallsteuermatrix mit sämtlichen dazu notwendigen Leistungen (u.a. Auslösung Kanalrauchmelder mittels Prüfgas, Anzeige Störmeldungen von Kanalrauchmeldern und Brandschutzklappen am ISP, Sichtprüfung der Brandschutzklappen Zustand „geschlossen“, Zu-/Abluftanlage schaltet evtl. ab bzw. Meldungen werden von Etagen-ISPs an Anlagen-ISPs (in Zentralen) ggf. weitergeleitet, Überprüfung 1:1 GLT-Test) - Erstellen von Prüfberichten (ein Bericht pro Lüftungsanlage), in dem alle BSK/RM in Listenform aufgeführt sind Die Leistungen nach SPrüfV umfassen: - Prüfen von 4 Stück Entrauchungsanlagen mit 33 Stück Entrauchungsklappen und 92 Stück bauseitigen Kanalrauchmeldern. Baubegleitende Prüfung des Einbaus der Entrauchungsklappen, Ventilatoren, Nachströmöffnungen sowie Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit Sonstige Prüfungen nach SPrüfV - Prüfung der Lüftungsanlagen zur Notentlüftung bei Havarie der Kältemaschinen (BetrSichV) Prüfung der Gaswarnanlage zur Gasdetektion bei Havarie der Kältemaschinen Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_25-114025_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Prüfleistungen nach PrüfVBau und SPrüfV vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 25-114025_VII-30-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.04.2026
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.